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foerdeboote
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Urheberrecht

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Datenschutz

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Charterregelungen & Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

(Die nachfolgenden Charterregelungen und AGB werden unverändert aus Ihrer Vorlage übernommen.)

Charterregelungen

Wenn Sie eines unserer Boote mieten, sind diese Regelung verbindlich einzuhalten.

§ 1 Chartergebühr
Die Chartergebühr ist grundsätzlich vor Fahrtantritt zu bezahlen.
Auch eine Reservierung unserer Boote ist möglich. Hier erfolgt eine Anzahlung in Höhe von 50% bei Vertragsabschluß vorab. Die Restzahlung und Kaution wird dann direkt vor Ort am Tag der Bootsübergabe entrichtet.

§ 2 Versicherung
Unsere Charterboote sind Haftpflicht und Vollkasko versichert. An den Versicherer ist eine Selbstbeteiligung pro Schadensfall in Höhe von 500 € durch den Charterer zu entrichten.

§ 3 Rettungswesten
Für jede Person muss eine passende Rettungsweste an Bord sein. Die erforderliche Anzahl (auch für Kinder!) bekommen Sie als Feststoffweste in passender Größe kostenlos von uns gestellt.

§ 4 Treibstoff
Alle Charterboote werden zu Charterbeginn mit vollem Tank übergeben. Der vom Mieter verbrauchte Treibstoff muss direkt nach der Rückgabe bezahlt werden.

§ 5 Reinigung
Alle Boote werden zu Charterbeginn in gereinigtem Zustand übergeben. Am Ende der Charterzeit muss das Boot in einem ordentlichen Zustand und gereinigt abgegeben werden. Wir berechnen bei jeder Charter eine Reinigungspauschale von 50,- EUR sofern das Boot nicht im ordentlichen und gereinigtem Zustand zurückgegeben wird.

§ 6 Schuhwerk
Sofern das Boot nicht barfuß genutzt wird, sind an Bord Bordschuhe oder saubere, weiche Turnschuhe mit heller Sohle zu tragen.

§ 7 Mietzeit
Das Boot kann in der Zeit von 8.00 – 18.00 Uhr gemietet werden und muss somit um 18.00 Uhr wieder im Hafen festmachen und am Liegeplatz liegen.

§ 8 Haustiere
Es sind keine Haustiere auf den Booten erlaubt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

(AGB-Text unverändert fortgeführt wie in Ihrer Vorlage.)

§ 1 Kaution

Bei der Übergabe vom Boot hinterlegt der Charterer die jeweilige Kaution in bar. Der Vercharterer oder dessen Vertreter ist berechtigt, diese Kaution für die Deckung der Kosten aus Schäden und Verlusten, die durch gewöhnliche Nutzung des Bootes entstanden sind, zu verwenden. Bei Abzügen von der Kaution ist dem Charterer unverzüglich nach Schadensbeseitigung und Regulierung eine ordentliche Abrechnung vorzulegen. Durch Hinterlegung und Verwendung der Kaution sind weitergehende Ersatzansprüche des Vercharterers nicht ausgeschlossen.

§ 2 Fahrtgebiet

Das Fahrtgebiet umfaßt ausschließlich die Region der Kieler Förde bis zu einer maximalen Entfernung von 1 Seemeile zur Küste.

Quellenangaben: eRecht24 Disclaimer